12 Auf Grund der Sachlage habe man sich entschieden, ein Unfallaufnahmeprotokoll zu erstellen. Die Beschuldigte habe keine Aussagen machen wollen und auch die Unterschrift verweigert. 11.2.2 Arztzeugnis von Dr. med. S.________ vom 11. Dezember 2015 (pag. 43) Im erwähnten Arztzeugnis wird von Dr. S.________ bestätigt, dass der Privatkläger am 27. November 2015 angefahren worden sei und sich eine Verletzung des rechten Kniegelenks zugezogen habe.