11. Beweismittel und -würdigung 11.1 Allgemeines Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. II.3.1. ihrer Erwägungen, pag. 335 f.). 11.2 Objektive Beweismittel 11.2.1 Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 23. Dezember 2015 (pag. 2 ff.) Dem Anzeigerapport ist u.a. zu entnehmen, dass sich der Privatkläger am 27. November 2015 um 23:39 telefonisch bei der Regionalen Einsatzzentrale (REZ) Bern meldete und angab, er sei von einem Auto angefahren worden. Die ausgerückten Polizeibeamten seien vor Ort vom Privatkläger in Empfang genommen worden.