Umstritten ist des Weiteren, zu welchem Zeitpunkt genau der Kollege der Beschuldigten, E.________, hinzukam. Klar ist lediglich, dass der BMW der Beschuldigte letztlich ungefähr vis-à-vis des Restaurants H.________ (Gebäude Restaurant «I.________») am rechten Strassenrand ausserhalb der Parkfelder abgestellt war und die Beschuldigte sich in den Club begab. 10.5 4. Phase: Weiterer Verlauf und Verletzungsfolgen beim Privatkläger. Von der Beschuldigten wird bestritten, den Privatkläger mit dem Auto touchiert zu haben.