Umstritten ist hingegen der zweite Teil dieser dritten Phase, das angeklagte Fahrmanöver der Beschuldigten. Während die Beschuldigte aussagte, der Privatkläger sei beiseite gestanden, um dem wegfahrenden Auto Platz zu machen, was sie wiederum genutzt habe, um ihren Wagen der entstandenen Lücke zu parkieren, gab der Privatkläger an, die Beschuldigte habe ihn angeschaut, aufs Gas gedrückt und sei absichtlich in ihn hineingefahren. Umstritten ist des Weiteren, zu welchem Zeitpunkt genau der Kollege der Beschuldigten, E.________, hinzukam.