Er wollte ausserdem seinen Auftrag, die Parksituation vor dem Restaurant H.________ zu regeln, konsequent umsetzen. Wie die Vorinstanz zutreffend feststellte, legten in diesem verbalen Disput somit beide Parteien eine unnachgiebige Haltung an den Tag 10.4 3. Phase: Fahrmanöver und angeklagte Kollision mit dem Privatkläger Der erste Teil dieser dritten Phase des Geschehens ist in den Grundzügen ebenfalls unbestritten (vgl. zum Ganzen: Aussagen Beschuldigte, pag. 15 Z. 43-47 und Z. 54-55, pag. 22 Z. 53-54, pag. 293 Z. 27, pag. 294 Z. 18-19, pag. 295 Z. 32-33, pag. 296 Z. 6-7, pag. 298 Z. 16-17, pag. 421 Z. 39-40.;