- eine 4. Phase nach Abschluss des Manövers mit der Frage nach den Verletzungsfolgen für den Privatkläger. Während sich die ersten zwei Phasen auf das Rahmengeschehen beziehen und im Wesentlichen unbestritten sind, betreffen Phase drei und vier den Hauptvorwurf der einfachen Körperverletzung. Dieser Vorwurf wurde von der Beschuldigten über das gesamte Verfahren hinweg bestritten.