9. Vorbemerkung Der in Frage stehende Lebenssachverhalt lässt sich im Wesentlichen in folgende vier zeitliche Phasen unterteilen: - eine 1. Phase der Anfahrt zum H.________ und der Begegnung zwischen der Beschuldigten und dem Zeugen C.________; - eine 2. Phase, in welcher es im Bereich der Kurve vor dem Restaurant H.________ (Gebäude Restaurant «I.________») zu einer verbalen Auseinandersetzung mit dem Privatkläger kam; - eine 3. Phase des angeklagten Fahrmanövers, bei dem die Beschuldigte den Privatkläger am Knie touchiert haben soll; und