_, stelle sich vor das Fahrzeug mit dem KS BE ________, das von A.________ gelenkt wurde, um diese an der Weiterfahrt zu hindern, da es keine freien Parkplätze mehr hatte. A.________ beschleunigte in der Folge ihr Fahrzeug und fuhr in das rechte Knie von B.________. B.________ erlitt dabei eine Verletzung des rechten Kniegelenks (Kontusion des rechten Knies lateral mit Irritation eines Nervs, der zu einer Sensibilitätsstörung führte), was A.________ zumindest in Kauf nahm. Damit habe sich die Beschuldigte der einfachen Körperverletzung schuldig gemacht.