8. Angeklagter Sachverhalt Soweit vorliegend noch zu beurteilen (vgl. vorstehend E. I.6.5) wird der Beschuldigten in dem als Anklage geltenden Strafbefehl vom 14. Juni 2016 (pag. 171) folgender Sachverhalt vorgeworfen, welcher sich am 27. November 2015 um ca. 23:35 Uhr beim Parkplatz des Restaurants H.________ an der L.________strasse in Bern zugetragen haben soll: Der Geschädigte B.________, Sicherheitsmitarbeiter und zuständig für die Zuweisung von Parkplatzmöglichkeiten im Bereich Parkplatz Restaurant H.________, stelle sich vor das Fahrzeug mit dem KS BE __