7. Weitere formelle Rügen / Einstellungsantrag 7.1 Die Verteidigung hatte in der Berufungserklärung eine Verletzung von Art. 6 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch auf ein auf Gesetz beruhendes Gericht gerügt. Sie hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Spruchkörperbildung in den Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern gemäss der gesetzlichen Regelung von Art. 44 und 45 des Gesetzes über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG; BSG 161.11) genüge den Anforderungen von Art. 6 EMRK an den «gesetzliche Richter» nicht. Zudem hatte die Verteidigung in der Berufungserklärung (pag.