5 Die Beschuldigte hatte erstinstanzlich denn auch einen entsprechenden Schuldspruch und eine Sanktion in der ausgefällten Höhe beantragt (pag. 319). Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Beschuldigte das Urteil des Regionalgerichts insofern akzeptiert hat, und es kann insoweit dessen Rechtskraft festgestellt werden.