6.2 Wie bereits erwähnt, lässt sich weder der Berufungserklärung noch den an der Fortsetzungsverhandlung abgegebenen schriftlichen Anträgen oder den mündlichen Ausführungen der Verteidigung entnehmen, dass das Urteil des Regionalgerichts in Bezug auf den Schuldspruch wegen einfacher Verkehrsregelverletzung und die dafür ausgefällte Übertretungsbusse angefochten wäre.