4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 4.1 Die Beschuldigte hatte in ihrer Berufungserklärung eine erneute Einvernahme des Privatklägers sowie des Zeugen C.________ beantragt (pag. 382). Der Privatkläger hatte sich innert Frist nicht zu den Beweisanträgen vernehmen lassen.