3.3 Die dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil 1B_197/2018 vom 4. Juni 2018 ab, soweit es überhaupt darauf eintrat (vgl. Akten SK 18 66 pag. 147 ff.). 3.4 Zu den weiteren formellen Rügen der Verteidigung siehe nachstehend Erwägung I.7.