2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), vertreten durch Rechtsanwalt X.________, mit Eingabe vom 17. November 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 367). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 29. Januar 2018 (pag. 331 ff.). Mit Eingabe vom 31. Januar 2018 reichte die Beschuldigte form- und fristgerecht ihre Berufungserklärung ein (pag. 379 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 12. Februar 2018 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 389 f.).