2. der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch einfache Verkehrsregelverletzung, begangen am 27.11.2015 in Bern durch Parkieren ausserhalb von signalisierten Parkfeldern; und in Anwendung der Art. 34, 47, 106, 123 Ziff. 1 StGB; Art. 27 Abs. 1, 90 Abs. 1 SVG; Art. 426, 433 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘800.00. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 40.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt.