1. Das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 13. Juni 2018 im Strafverfahren gegen A.________ wird aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das neu zu besetzende erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen. 2. Das Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag. 18 328 – 18 376) sowie das erstinstanzliche Urteil (pag.18 384) mitsamt Begründung (pag. 18 424 – 18 522) sind aus den Akten zu entfernen.