7 Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten betragen CHF 18‘040.00, wobei CHF 6‘540.00 aufgrund der Durchführung der Hauptverhandlung und CHF 1‘500.00 durch das Führen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft angefallen sind. Es rechtfertigt sich, die Kosten des Hauptverfahrens sowie für den Auftritt der Staatsanwaltschaft, ausmachend CHF 8‘040.00, dem Kanton Bern aufzuerlegen. Hingegen verbleiben die übrigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 10‘000.00, im Verfahren.