Nach dem Gesagten wird das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 13. Juni 2018 somit aufgehoben und die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an das neu zu besetzende erstinstanzliche Gericht zurückgewiesen. Da die erstinstanzliche Hauptverhandlung zu wiederholen und das Urteil aufzuheben ist, sind das Protokoll der Hauptverhandlung sowie das Urteil mitsamt Begründung aus den Akten zu entfernen. III. Kosten und Entschädigungen