13. Der Beschuldigte bzw. dessen amtlicher Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, liess sich betreffend eine allfällige Kassation in seiner Eingabe vom 13. März 2019 lediglich dahingehend vernehmen, dass über diese Frage von Amtes wegen zu entscheiden sei. 14. Gemäss Art. 409 Abs. 1 StPO hebt das Berufungsgericht das angefochtene Urteil auf und weist die Sache zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an das erstinstanzliche Gericht zurück, wenn das erstinstanzliche Verfahren wesentliche Mängel aufweist, die im Berufungsverfahren nicht geheilt werden können.