3 Erkenntnis auch dann gekommen wäre, wenn D.________ während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens Privatklägerin geblieben wäre und Rechtsanwalt E.________ gegebenenfalls weitere Anträge während des Beweisverfahrens stellen und ein Plädoyer hätte halten können, könne freilich nicht abschliessend beantwortet werden – ausgeschlossen erscheine es jedoch nicht.