6. Mit Beschluss vom 14. November 2018 hiess die Beschwerdekammer die Beschwerde der Privatklägerin gut und hob gleichzeitig die Verfügung des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 12. Juni 2018 auf (vgl. BK 2018/269). In der Folge wurde die Sistierung des Berufungsverfahrens mit Verfügung vom 21. Januar 2019 aufgehoben und das Verfahren SK 18 338 wieder aufgenommen (pag. 19 280).