4. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte die Vorinstanz beschlossen (recte: verfügt), die Privatklägerin D.________ (nachfolgend Privatklägerin), aus dem Verfahren zu weisen. Gegen diese Verfügung erhob die Privatklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 22. Juni 2018 Beschwerde bei der Beschwerdekammer (pag. 18 401). 5. Mit Verfügung vom 23. August 2018 sistierte die Verfahrensleitung das Berufungsverfahren, bis über den Ausschluss der Privatklägerin rechtskräftig entschieden worden sein würde (pag. 19 269).