nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung) - Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (Dispositiv vorab zur Information; Motiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Justizvollzugsanstalt Thorberg (unverzügliche Mitteilung) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (Urteil mit Begründung;