2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden oberinstanzlich keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. Weiter wird verfügt: 1. Der Kanton Bern entschädigt A.________ infolge widerrechtlicher Haft mit CHF 3‘100.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 17. Januar 2015 (Art. 431 Abs. 1 StPO); 2. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. [Nummer 1]; [Nummer 2]; [Nummer 3]; [Nummer 4]) ist nach Ablauf der gesetzlichen Frist beim zuständigen Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG);