95 Rechtsanwältin B.________ macht mit Honorarnote vom 20. Mai 2019 einen Aufwand von insgesamt 39.75 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von total CHF 250.60 geltend, was eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 10‘188.10 ergibt. Die Kammer erachtet den vorliegend geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Der Aktenumfang ist in casu durchschnittlich.