Die Untersuchungshaft sowie die vorläufigen Festnahmen von insgesamt 174 Tagen werden im Umfang von 174 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet; 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 10.00, ausmachend insgesamt CHF 100.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2016; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2016. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt; 4. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 29‘005.30;