1.6 unanständigen Benehmens, angeblich begangen am 17. Januar 2014, ca. 22:39/22:40 Uhr, auf der Strecke BI.________ – BC.________; 1.7 sexueller Belästigung, angeblich begangen am 3. April 2014, ca. 23:25 Uhr, in H.________, z.N. von I.________; ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; 2. A.________ freigesprochen wurde vom Vorwurf 2.1 des Diebstahls, angeblich begangen am 16. September 2014, morgens, in J.________, z.N. von E.________;