89 XVI. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht) vom 9. Juni 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ eingestellt wurde wegen 1.1 Tätlichkeiten in einer Partnerschaft, angeblich begangen am 28. März 2013, ca. 15:00 Uhr in F.________, z.N. seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________;