Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, der Beschuldigte sei durch die rechtswidrige Haft aus seinem persönlichen oder beruflichen Umfeld herausgerissen worden. Im Übrigen war auch die psychische Belastung des Beschuldigten aufgrund der rechtwidrigen Haft offenbar gering, gab er doch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung an: «Ja, ich bin wieder in Untersuchungshaft. Es ist auch besser so. Es geht mir sehr gut. Es ist die einzige Lösung, was mir helfen kann ist die Untersuchungshaft. Ich freue mich, dass ich 6 Monate keine Drogen und keinen Alkohol genommen habe. Ich danke dafür. Ich fühle mich tip top» (pag.