88 Zwangsmassnahmegerichts Oberland erstandene Untersuchungshaft abzugelten (diese Tage werden an die Strafe angerechnet). Es geht um die Hafttage, die nach dem Beschwerdekammerbeschluss aufgelaufen sind, weil ebendiesem Beschluss nicht unverzüglich nachgelebt wurde und sich die Haftentlassung um einen Monat verzögerte.