Der Privatkläger war aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Vorfalls während rund zwei Monaten arbeitsunfähig und wies mehr als zweieinhalb Jahre nach den ihm vom Beschuldigten zugefügten Faustschlägen immer noch Narben im Gesicht auf. Der Beschuldigte wurde zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 500.00 an den Privatkläger verurteilt; - In SK 2016 71 hielt der Beschuldigte den Privatkläger im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung fest und zerrte an ihm. Zudem packte er ihn mittels Unterarmgriff am Hals und versetzte ihm Fusstritte und mehrere heftige Faustschläge gegen den Kopf.