85 Auch ein Vergleich mit anderen oberinstanzlichen Urteilen zeigt, dass der Betrag von CHF 2‘000.00 zu hoch ist: - In SK 2013 232 versetzte der Beschuldigte dem Privatkläger anlässlich einer ersten handgreiflichen Auseinandersetzung mehrere Faustschläge und verabreichte ihm bei einem zweiten Aneinandergeraten einige Faustschläge sowie einen Fusstritt in den Bauchbereich. Der Beschuldigte wurde zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 500.00 an den Privatkläger verurteilt; -