30. Ergebnis Der Beschuldigte ist somit zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 29. November 2016 zu verurteilen. Weiter ist er, jeweils als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 30. März 2016, zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 10.00 und zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen. XIII. Zivilpunkt