83 29.3 Asperation für die Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (10.06.2014 – 30.09.2015) Der Beschuldigte konsumierte eine unbestimmte Menge harter und weicher Drogen (Kokain, LSD, Marihuana, Crystal-Meth, Pilze, Amphetamine und MDMA). Die VBRS-Richtlinien sehen hierfür eine Busse von CHF 200.00 vor (S. 25). Die Kammer hält dies für angemessen. Die Busse wird aufgrund des engen Sachzusammenhangs mit der gleichzeitig zu beurteilenden Übertretung nach Art.