29.2 Einsatzstrafe für die Tätlichkeiten Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer eine Ohrfeige verpasst, eine Busse von CHF 300.00 vor (S. 45). Vorliegend verpasste der Beschuldigte der Privatklägerin 1 jedoch nicht nur eine Ohrfeige, sondern schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Er tat dies vorsätzlich und aus nichtigem Anlass. Eine Busse von CHF 400.00 scheint angemessen.