28. Geldstrafe 28.1 Retrospektive Konkurrenz Die Beschimpfungen, für welche eine Geldstrafe auszufällen ist, wurden alle in der Zeit vom 28. März 2013 (Beschimpfung z.N. der Privatklägerin 1) und dem 31. Juli 2015 (Beschimpfung z.N. von L.________) und damit vor dem rechtskräftigen Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 30. März 2016 begangen. Da im genannten Urteil ebenfalls eine Geldstrafe ausgesprochen wurde, liegen gleichartige Strafen vor und es ist eine Zusatzstrafe auszufällen (BGE 142 IV 265 E. 2.3.2 und E. 2.4.2).