Er sei Vater, habe eine Schwester und möchte nicht, dass jemand anderes bei diesen Personen etwas mit Gewalt mache. Es habe keine Vergewaltigung gegeben und er habe nie Gewalt angewendet beim Sex mit der Privatklägerin 2. Diese habe nicht akzeptieren können, dass es nur für eine Nacht gewesen sei. Es sei eine Lüge, dass er mit Gewalt Sex mit ihr hatte (pag. 2105). An die Opferhilfe leistet der Beschuldigte aktuell monatliche Zahlungen von CHF 50.00. 27.5.3 Strafempfindlichkeit Die Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist als durchschnittlich zu bezeichnen und wirkt sich neutral aus.