Von dieser Einschätzung konnte sich die Kammer anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung selber überzeugen, als der Beschuldigte beispielsweise ausführte, das Tötungsdelikt vom 4. Dezember 2016 sei ein Unfall gewesen (pag. 2086 Z. 187) und angesprochen auf seine 14-jährige Haftstrafe antwortete: «Das ist wegen Drogen. Meine Frau hat gelogen. Meine Frau hat mich jahrelang bei der Polizei falsch angeschuldigt. Dann ist es einfach dumm gelaufen» (pag. 2089 Z. 298 ff.).