27.5 Täterkomponenten 27.5.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich des Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1921 f.). Aus heutiger Sicht weist der Beschuldigte massivste Vorstrafen auf. In Bezug auf die erst im jetzigen Zeitpunkt mit Freiheitsstrafe zu sanktionierenden Delikte ist aber vor allem wesentlich, dass der Beschuldigte während hängigem Strafverfahren weiter delinquierte und deswegen zu den aktenkundigen Strafen verurteilt wurde.