27.4 Zwischenergebnis Die Einsatzstrafe von 23 Monaten für die Vergewaltigung ist aufgrund der weiteren zu asperierenden Delikte um 16 Monate und 100 Tage auf insgesamt 39 Monate und 100 Tage zu erhöhen. 77 Von dieser gedanklich gebildeten Gesamtstrafe ist die rechtskräftige Grundstrafe, die Freiheitsstrafe von 100 Tagen gemäss Urteil vom 29. November 2016, abzuziehen. Die Zusatzstrafe beträgt damit 39 Monate.