27.3.6 Asperation für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz Der Beschuldigte nahm einen Schlagring an sich und brachte diesen zu sich nach Hause. Die VBRS-Richtlinien sehen für das Tragen einer Waffe ohne Tragbewilligung eine Strafe von 15 und für den Erwerb einer Waffe ohne Bewilligung eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor, wobei die Tatbestandsvariante des Besitzes subsidiär ist gegenüber jener des Erwerbs (S. 52). Die Kammer sieht keine Umstände, die ein Abweichen von der Normstrafe nahelegen würden. Vielmehr scheint eine Strafe von 15 Tagen schuldangemessen.