27.3.4 Asperation für die Sachbeschädigungen Der Beschuldigte hat drei Sachbeschädigungen verübt. Einmal, indem er eine Wohnungstüre mit Körpergewalt eindrückte und dadurch einen Sachschaden von CHF 630.00 verursachte (Ziff. I.8.1 AKS), einmal, indem er den Leuchtreklamekasten, den Metalabfallkübel mit integriertem Aschenbecher und die Menutafel eines Gasthofs beschädigte und dadurch einen Sachschaden von CHF 1‘200.00 verursachte (Ziff. I.8.3 AKS) und einmal, indem er in einem Zug einen Feuerlöscher aus der Halterung riss und dabei einen Sachschaden von CHF 1‘000.00 verursachte (Ziff. I.8.4 AKS).