Insgesamt erachtet die Kammer für jede der sieben Drohungen je eine Strafe von 45 Tagen als angemessen. Diese sieben mal 45 Tage sind aufgrund des fehlenden Sachzusammenhangs zur Vergewaltigung im Umfang von zwei Dritteln zu asperieren. Die Einsatzstrafe ist somit um insgesamt 210 Tage bzw. 7 Monate zu erhöhen.