27.3.3 Asperation für die Drohungen Der Beschuldigte verübte insgesamt sieben Drohungen, die alle in etwa den gleichen Unrechtsgehalt aufweisen. Der Beschuldigte drohte den Opfern in allen Fällen mit dem Tod oder einem anderen schweren Eingriff in die körperliche Integrität. So sagte er der Privatklägerin 1, er werde sie und ihre Eltern töten und die Kinder mitnehmen (Ziff. I.6.1 AKS), er werde sie schlagen, in kleine Stücke schneiden, ihre Augen auskratzen und ihr Gesicht verbrennen (Ziff. I.6.2 AKS) und er werde ihr mit Säure das Gesicht verätzen (Ziff. I.6.3 AKS).