Die in den drei Urteilen vom 30. März 2016, 22. September 2016 und 29. November 2016 ausgefällten Strafen (zwei Mal unbedingte Geldstrafen von 75 bzw. 180 Tagessätzen sowie Bussen, zuletzt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 100 Tagen und Busse) hielten den Beschuldigten allesamt nicht davon ab, während laufender Verfahren weitere Delikte zu begehen. Erst seit er im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt vom 4. Dezember 2016 verhaftet und anschliessend in den in den Strafvollzug versetzt wurde, hörte er auf zu delinquieren, wobei er aber auch im Strafvollzug mehrfach mit Drogen handelte, Drohungen ausstiess und