2058 ff.). Dabei sticht in erster Linie die Verurteilung zu 14 Jahren Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung, Brandstiftung etc. durch das Regionalgericht Bern-Mittelland am 17. November 2017 ins Auge. Des Weiteren fällt auf, dass dem Beschuldigten bereits im ersten dieser vier Einträge, dem Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. März 2016, der bedingte Vollzug nicht gewährt und ihm mithin bereits damals eine ungünstige Prognose gestellt wurde. Der Beschuldigte offenbarte denn auch während des seit 2013 bzw. 2014 laufenden Strafverfahrens (vgl. Eröffnungen pag.