1022 Z. 9 ff.). Die Möglichkeit einer Absprache zwischen den beiden ist daher nicht von der Hand zu weisen. Die Kammer geht daher davon aus, dass der Beschuldigte wusste, dass das Motorfahrrad nicht BB.________ gehörte. Die angebliche Verwechslung ist eine Schutzbehauptung. Die Kammer hält den Anklagesachverhalt für erwiesen. 23. Rechtliche Würdigung Gemäss Art. 94 Abs. 4 Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) wird bestraft, wer ein (Motor-)Fahrrad unberechtigt verwendet. Die Verwendung eines Fahrrads ist das Radfahren. Nur wer ein Fahrrad im Strassenverkehr führt, «verwendet» es i.S. der