Reifenspuren der regennassen Strasse, die durch das Vordach wettergeschützt gut ersichtlich waren, liessen darauf schliessen, dass der Beschuldigte von der Hauptstrasse her gefahren kam. Anschliessende Abklärungen ergaben, dass der Beschuldigte eine Führerausweissperre besitzt und das besagte Mofa am Morgen durch BA.________ als gestohlen gemeldet worden war (pag. 1014). Von der Verteidigung wurde anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung nicht mehr bestritten, dass der Beschuldigte mit dem Motorfahrrad Rodeo rot gefahren war.