22.1 Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, das Motorfahrrad Rodeo rot, welches BA.________ gehört, behändigt zu haben und damit zu seinem Domizil gefahren zu sein. Zum Rahmengeschehen lässt sich dem Anzeigerapport vom 10. Juli 2014 entnehmen, dass die Polizei bei einer Intervention in der Liegenschaft G.________ feststellte, wie der Beschuldigte auf einem roten Motorfahrrad sitzend in den Hauseingang der besagten Liegenschaft fuhr, dort das Mofa abstellte und den Helm abzog.